
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer - es wird gestohlen.
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Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike. Mit der Fahrrad-Versicherung bietet Ihnen die Barmenia einen Rundumschutz, bei dem Sie selbst zwischen folgenden Leistungsbausteinen wählen können:
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Diebstahl-Schutz
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Kasko-Schutz (auf Wunsch inkl. Akku-Premium-Schutz)
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Schutzbrief
Genießen Sie die freie Fahrt - wir kümmern uns um alles Andere.
Die Highlights unserer Fahrrad-Versicherung
Bestens bewertet

Unsere Kunden sind hochzufrieden
mit unserer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung.
Optimal abgesichert
Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike - wir bieten Ihnen mit unserer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung einen Rundumschutz, bei dem Sie selbst zwischen mehreren Leistungsbausteinen wählen und so Ihren persönlichen Schutz individuell anpassen können.
Die Leistungsbausteine unserer Fahrradversicherung im Detail
Weitere Details der Fahrradversicherung
Versicherte Sachen
Versichert sind:
✓ Ihr Fahrrad bzw. Ihr E-Bike
(für das keine Versicherungs- oder Kennzeichenpflicht besteht)
✓ Alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen sowie seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert
z. B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. - einschließlich des Akkus aber auch der zur Diebstahlsicherung mitgeführten Schlösser. Außerdem ist bei E-Bikes der vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer mitversichert, über den wesentliche Funktionen des Fahrrades gesteuert werden und ohne den diese nicht funktionieren.
✓ Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb
Das Fahrrad muss sich im Gebrauch befinden. Eine vollständige Liste der Teile entnehmen Sie den Tarifbedingungen.
✓ Ihr Fahrrad/E-Bike ist zum Neuwert versichert
Wird es gestohlen oder zerstört, ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbaren Versicherungssumme ggf. einschließlich Vorsorgebetrag.
Kombinationsmöglichkeiten
Weitere Besonderheiten
✓ Vorsorgebetrag in Höhe von 20% der vereinbarten Versicherungssumme unter bestimmten Vorraussetzungen (siehe Tarifbedingungen)
✓ Gewerbliche Nutzung des Fahrrades/E-Bikes ist versichert (nicht versichert sind Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder)
✓ Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
✓ Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
✓ Carbon-Fahrräder sind versicherbar
✓ Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrrad-Versicherung
Warum ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?
Vielen ist es leider selbst schon einmal passiert oder man kennt es aus dem Bekanntenkreis: Das geliebte Fahrrad wurde gestohlen. Einfach so - trotz Sicherung mit einem Fahrradschloss. Neben dem Ärger über den Verlust, kommt noch der Ärger über den finanziellen Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann auch in voller Höhe abgesichert ist.
Aber es muss nicht immer gleich der Diebstahl sein. Auch kleinere Dinge können finanziell belasten. Eine verschlissene Bremse oder ein defekter Akku vom E-Bike. Hier hilft der Kasko-Schutz weiter.
Und wenn man mal eine Panne hat? Kein Problem! Der Schutzbrief bietet u.a. eine Pannenhilfe oder auch einen Abschlepp-Service.
Noch nicht überzeugt? Dann lassen Sie sich gerne persönlich beraten.
FAQ's Fahrrad-Versicherung:
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist Einbruchdiebstahl bzw. einfacher Diebstahl? Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein. Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.
Ist mein Fahrrad nicht über die Hausratversicherung abgesichert? Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen. Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird. Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entscheidung vereinbart ist. Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.
Wie ist im Rahmen der Hausratversicherung der Diebstahl von Fahrrad-Zubehör versichert? Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem FAhrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR, je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. (Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste (siehe Bedingungen unter A-4.4.1).)
Wie ist der Fahrradschutz in der Barmenia-Hausratversicherung? Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert. Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden. Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden. Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus. Hier geht's zum Fahrrad-Kasko-Schutz der Barmenia-Hausratversicherung.
Ist der Neupreis des Fahrrades versichert? Ja.
Was heißt "Kosten der Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte"? Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme erhöhrt sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn ✓bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde, ✓eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und ✓von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
Muss das gebrauchte oder neue Rad bei einem Händler gekauft worden sein? Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.
Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern? Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern. Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen. Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).
Kann ich die Versicherung als juristische Person, bzw. Firma abschließen? Ja.